BGH-Urteil: Untervermietung ist kein Geschäftsmodell (Gewinnerzielungsabsicht)
- Juhu Hausverwaltung

- vor 2 Tagen
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Wer seine Wohnung untervermieten möchte, sollte vorher immer die Zustimmung des Vermieters einholen. Ein entsprechendes berechtigtes Interesse des Mieters ist dabei in vielen Fällen erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang klargestellt: Eine Untervermietung darf nicht dazu genutzt werden, mit der Wohnung gezielt Gewinne zu erzielen.
Der Bundesgerichtshof stellt damit klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung insbesondere dann nicht vorliegt, wenn die Wohnung mit deutlichem Aufschlag weitervermietet werden soll. Zulässig ist eine Untervermietung vielmehr vor allem dann, wenn sie dazu dient, die eigenen Wohnkosten zu reduzieren – etwa bei Teiluntervermietung oder vorübergehender Abwesenheit.
Für Mieter bedeutet das: Eine Untervermietung sollte immer offen, vollständig und rechtzeitig mit dem Vermieter abgestimmt werden. Wer ohne Erlaubnis untervermietet oder unangemessen hohe Untermieten verlangt, riskiert Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses.
Für Vermieter ist die Entscheidung ebenfalls relevant, da sie die rechtlichen Grenzen der Untervermietung konkretisiert. Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Zustimmung bestehen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle über die Nutzung der Wohnung bestehen – insbesondere bei wirtschaftlich geprägten oder gewerblich anmutenden Untervermietungsmodellen.
Die Zustimmung zur Untervermietung ist dabei stets eine Einzelfallentscheidung und kann unter bestimmten Bedingungen erteilt werden, etwa zeitlich befristet oder auf einzelne Personen beschränkt. Ein automatischer Anspruch auf „dauerhafte Untervermietung“ besteht nicht.
Wichtig ist zudem: Der Hauptmieter bleibt weiterhin voll verantwortlich für die Wohnung und den Untermieter. Er ist auch für den Abschluss des Untermietvertrages zuständig und muss – sofern der Untermieter einzieht – eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
In der Praxis kommt es daher vor allem auf klare Absprachen, eine saubere vertragliche Regelung und eine transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten an. So lassen sich Konflikte vermeiden und rechtliche Risiken deutlich reduzieren.
Unser Anspruch ist dabei klar: Wir kümmern uns, als wäre es unsere Immobilie. Mit Verantwortung, Struktur und dem Blick für praktikable Lösungen.
Juhu!





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