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Wegweisendes BGH-Urteil: „3-Angebote-Vorschrift“ gekippt – 3 Angebote sind nicht immer Pflicht

  • Autorenbild: Juhu Hausverwaltung
    Juhu Hausverwaltung
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Bei Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt sich häufig die Frage, ob grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt werden müssen. In der Praxis galt bislang oft eine strenge „3-Angebote-Vorschrift“, an der sich viele Verwaltungen und Eigentümer orientiert haben.


Der Bundesgerichtshof hat hierzu jedoch klargestellt, dass es keine starre Verpflichtung zu einer bestimmten Anzahl von Vergleichsangeboten gibt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer eine solide und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage erhalten. Mehrere Angebote können dabei hilfreich sein, um Preise und Leistungen besser einschätzen zu können – zwingend erforderlich sind sie jedoch nicht in jedem Einzelfall.


Insbesondere dann, wenn bereits gute Erfahrungen mit einem zuverlässigen Handwerksbetrieb vorliegen, kann auch eine direkte Beauftragung sinnvoll und wirtschaftlich sein. Wenn das Unternehmen die Immobilie kennt, schnell reagieren kann und die angebotenen Leistungen sowie Kosten transparent und plausibel dargestellt sind, spricht nichts dagegen, auf zusätzliche Vergleichsangebote zu verzichten.


Gerade bei dringenden Reparaturen oder notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen kann dies ein großer Vorteil sein: Entscheidungen lassen sich schneller treffen, Abläufe werden effizienter, und unnötige Verzögerungen werden vermieden.


Wichtig bleibt dennoch: Jeder Beschluss muss sorgfältig vorbereitet werden. Angebote – ob eines oder mehrere – sollten geprüft, verständlich aufbereitet und den Eigentümern transparent dargestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass alle Beteiligten die Entscheidung nachvollziehen können und rechtssicher gehandelt wird.


Genau an dieser Stelle spielen digitale Prozesse, eine klare Kommunikation und eine engagierte Verwaltung eine zentrale Rolle. Sie sorgen dafür, dass Informationen schnell verfügbar sind, Entscheidungen strukturiert vorbereitet werden und die Eigentümer stets den Überblick behalten.


Unser Anspruch ist dabei klar: Wir kümmern uns um Ihre Immobilie, als wäre es unsere eigene. Mit Weitblick, Verantwortung und dem nötigen Gespür für praktikable Lösungen.

Juhu!


BGH-Urteil vom 27.03.2026
BGH-Urteil vom 27.03.2026


 
 
 

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