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CO₂-Kosten für Vermieter und Mieter: Warum Energieeffizienz jetzt auch finanziell zählt

Autorenbild: Juhu Hausverwaltung
Juhu Hausverwaltung
9. Aug.
2 Min. Lesezeit

Wer ein fossil beheiztes Mehrfamilienhaus besitzt oder Eigentümer in einer WEG ist, kennt die Heizkostenabrechnung. Doch seit Einführung des CO₂-Preises steht dort ein weiterer Posten, der Eigentümer direkt betrifft. Bei den CO₂-Kosten für Vermieter und Mietergilt: Beide Seiten teilen sie sich, und wie hoch Ihr Anteil als Vermieter ausfällt, hängt vom Zustand Ihres Gebäudes ab. Die Energieeffizienz einer Immobilie wird damit zur finanziellen Kennzahl.

Was das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz regelt


Seit 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Vorher durften Vermieter die CO₂-Abgabe auf Heizöl und Erdgas vollständig auf die Mieter umlegen, heute nicht mehr. Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel:


  • Mieter sollen zu einem sparsamen Heizverhalten motiviert werden.

  • Eigentümer sollen Anreize für energetische Verbesserungen erhalten.


Die Logik dahinter: Mieter beeinflussen ihren Verbrauch, Vermieter entscheiden über Heizungsanlage und Dämmung. Jeder trägt damit Kosten dort, wo er Einfluss hat.


So funktioniert die CO₂-Kostenaufteilung im Mehrfamilienhaus


Bei Wohngebäuden erfolgt die Aufteilung über ein Stufenmodell mit zehn Stufen. Entscheidend ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.


  • Unter 12 kg CO₂/m² und Jahr: Der Mieter trägt die CO₂-Kosten vollständig.

  • Dazwischen: Der Vermieteranteil steigt mit jeder Stufe. Bei 37 bis unter 42 kg trägt er zum Beispiel 60 Prozent.

  • Ab 52 kg CO₂/m² und Jahr: Der Vermieter übernimmt 95 Prozent, der Mieter nur 5 Prozent.


Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt also der Eigentümer. Für 2026 gilt ein CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Bei größeren Beständen kommen dadurch schnell relevante Beträge zusammen.


Was Eigentümer in der Abrechnung beachten müssen


Bei Zentralheizungen rechnet der Vermieter den CO₂-Anteil in der Heizkostenabrechnung ab. Der Anteil des Vermieters mindert dabei die Heizkosten der Mieter. Das Gesetz sieht außerdem Ausnahmen vor, etwa bei Denkmalschutz. Auf diese kann sich der Vermieter aber nur berufen, wenn er sie nachweist. Für Nichtwohngebäude gilt derzeit eine hälftige Aufteilung.


Energieverbrauch wird zur Verwaltungskennzahl


Für Eigentümer ist damit nicht mehr nur die Brennstoffrechnung interessant. Der spezifische CO₂-Ausstoß Ihres Gebäudes zeigt, wo möglicherweise Handlungsbedarf besteht und wie stark Sie künftig an den CO₂-Kosten beteiligt sind.

Das heißt nicht, dass jede ältere Immobilie sofort umfassend saniert werden muss. Sinnvoll ist eine strukturierte Betrachtung:


  • Heizung: Alter, Energieträger, Effizienz

  • Gebäudehülle: Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke

  • Verbrauchsdaten: Entwicklung über mehrere Abrechnungsperioden

  • Ohnehin anstehende Instandhaltung: Wo lassen sich energetische Maßnahmen sinnvoll mitdenken?


So vermeiden Sie Schnellschüsse und investieren dort, wo es sich wirtschaftlich und energetisch lohnt.


Hausverwaltung und Strategie verbinden


Eine gute Hausverwaltung kümmert sich nicht nur um die laufende Abrechnung. Sie führt Verbrauchsdaten und technische Gebäudeinformationen zusammen. Daraus entsteht eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen:


  • Wie hoch ist der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, und in welcher Stufe liegt das Gebäude?

  • Welche Maßnahmen senken Verbrauch und Vermieteranteil am wirksamsten?

  • Wann passt eine Maßnahme in die Instandhaltungsplanung und die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft?


Wer diese Fragen früh klärt, kann Sanierungen planen, statt später unter Zeitdruck zu entscheiden.


Jetzt Transparenz schaffen


Die CO₂-Kostenaufteilung macht Energieeffizienz zu einem festen Posten in der Wirtschaftlichkeitsrechnung jeder Mietimmobilie. Wer seinen Gebäudebestand kennt und Verbrauchsdaten systematisch auswertet, behält Kosten und Investitionen im Griff.

Sie möchten wissen, wo Ihr Gebäude steht? Als Hausverwaltung in Thüringen und Immobilienverwaltung in Leipzig unterstützen wir Sie bei Datenauswertung, Abrechnung und Planung energetischer Maßnahmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.


Energieeffizienz und CO₂-Kosten eines Mehrfamilienhauses
Mehrfamilienhaus mit Heizungs- und Energieanalyse

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