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WEG-Verwaltung wechseln - wie mache ich das?

Aktualisiert: 5. Mai

Um eine Hausverwaltung zu wechseln, müssen zunächst der bestehende Vertrag gekündigt und eine neue Verwaltung gesucht werden. Der Prozess unterscheidet sich, ob man eine Miet- oder WEG-Verwaltung wechseln möchte.

Bei einer WEG-Verwaltung muss der Wechsel durch eine Mehrheitsentscheidung bei einer Eigentümerversammlung beschlossen werden, während bei Mietverwaltungen der Eigentümer den Wechsel eigenständig vornehmen kann, üblicherweise mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Wechsels also etwas aufwendiger, da dieser Vertrag nicht mit einem Eigentümer, sondern der ganzen WEG geschlossen wurde.

Deshalb muss die Kündigung des Vertrages mittels Mehrheitsbeschluss im Rahmen einer Eigentümerversammlung stattfinden. Dies kann auf der nächsten (regulären) Eigentümerversammlung oder einer zusätzlichen außerordentlichen Eigentümerversammlung geschehen.

In beiden Fällen ist zu beachten, dass die wichtigen Punkte auf der Tagesordnung stehen und entsprechende Fristen eingehalten werden:

  • Beschluss über Abbestellung der aktuellen Verwaltung

  • Beschluss über die Kündigung des aktuellen Verwaltervertrages

  • Vorstellung der Bewerber / der möglichen neuen Verwaltung

  • Beschluss über die Wahl einer neuen Verwaltung

  • Beschluss über die Bestellung einer neuen Verwaltung

Existieren keine besonderen Kündigungsbedingungen, greift das gesetzliche Kündigungsrecht. Somit beträgt die grundsätzliche ordentliche Kündigungsfrist 6 Monate nach Beschluss der Kündigung durch die Eigentümerversammlung.

Die WEG-Novelle aus dem Jahr 2020 besagt, dass für die sofortige Abbestellung der Verwaltung kein wichtiger Grund mehr notwendig ist. Durch Mehrheitsbeschluss kann eine Verwaltung jederzeit mit einer Frist von maximal 6 Monaten abberufen werden.



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