Gerade bei privaten Immobilieneigentümern herrscht oft Unklarheit darüber, welche Standardleistungen in der WEG-Verwaltung beinhaltet sind und für welche zusätzlich bezahlt werden muss. Diese Verwirrung kann zu Missverständnissen und Unzufriedenheit bei Eigentümern, Mietern und auch Verwaltern führen. Um für alle Beteiligten Transparenz zu schaffen, haben wir uns entschlossen, unsere Standardleistungen und Zusatzleistungen in diesem Blog transparent zu kommunizieren und hoffen, damit auch einen Beitrag für ein besseres Verständnis auf allen Seiten zu erreichen.
Denn: Wir sind selbst Immobilieneigentümer, Mieter und eben Hausverwalter und haben immer eine wirtschaftliche Verwaltung Ihrer Immobilien als Ziel. Grundsätzlich gilt: Wir versuchen Zusatzkosten generell zu minimieren und werden diese selbstverständlich immer vorab mit Ihnen als Eigentümern abstimmen.
Aber es stellt sich natürlich zunächst die Frage: Warum gibt es überhaupt Zusatzleistungen? ...und warum sind diese nicht in der Verwaltergebühr inkludiert?
Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens haben Immobilieneigentümer unterschiedliche Anforderungen an die Verwaltung Ihrer Immobilien. Manche Eigentümer möchten sich selbst einbringen in die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie, andere möchten die Bewirtschaftung komplett aus der Hand geben. Deshalb ist es sinnvoll, optionale Bestandteile der Dienstleistung zu definieren, die nur der bezahlen muss, der sie auch in Anspruch nehmen möchte. Zweitens ist es für uns als Verwaltung notwendig, die Arbeiten, die zusätzlichen, signifikanten und nicht prognostizierbaren Aufwand verursachen, berechnen zu können. Dabei können Sie sicher sein, dass wir nicht "jedes 5-minütige Telefonat" zu bspw. Fragen der Instandhaltung in Rechnung stellen werden. Größere Aufwände müssen aber für ein wirtschaftliches Arbeiten abrechenbar sein. Vor einiger Zeit war häufig noch das Gegenteil der Fall: Vieles wurde in die Verwaltergebühr mit "reingequetscht", mit dem Effekt, dass eine professionelle Bewirtschaftung der Objekte häufig unmöglich wurde, weil zu viele Aufgaben mit einem zu geringen Budget abgearbeitet werden mussten. Dieser Zustand ist aber der schlechteste denkbare Fall, denn darunter leiden alle: Die Immobilien, die Eigentümer, die Mieter und die Verwaltungen. Deshalb ist eine Aufteilung
Im Folgenden möchten wir Ihnen deshalb einen Überblick über unsere Standard- und Zusatzleistungen geben. Haben Sie Fragen dazu? Melden Sie sich einfach bei uns!
Standardleistungen in der WEG-Verwaltung
Zu unseren Standardleistungen, die in der monatlichen Verwaltergebühr beinhaltet sind, gehören:
1. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
· Erstellung des Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr, inkl. Ausweisen von Vorschüssen und Erhaltungsaufwendungen.
· Erstellung der jährlichen Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) sowie der Betriebskostenabrechnung für Wohnungseigentümer/Mieter (nicht für das Sondereigentum).
· Inkl. Ausweis der Kosten nach §35a Abs. 3 Einkommenssteuergesetz.
2. Kommunikation
· Kommunikation und Abstimmung mit der GdWE.
· Kommunikation mit Wohnungseigentümern/Mietern zu allen Belangen des Gemeinschaftseigentums (nicht des Sondereigentums).
· Kommunikation mit Behörden und Dienstleistern für die GdWE.
· Kommunikation mit Versicherungen und Lieferanten.
· Umsetzung der Hausordnung.
3. Verträge und Zahlungsverkehr
· Führung von Fremdgeldkonten im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
· Organisation und Bearbeitung aller verwaltungsrelevanten Forderungen, Rechnungen, Belege sowie deren Bezahlung.
· Überprüfung der Hausgeldzahlungen sowie anderer Zahlungseingänge.
· Überprüfung und Durchführung der Zahlungsverpflichtungen der Eigentümer.
· Laufende Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der GdWE.
· Veranlassen der jährlichen Ablesungen im Gemeinschaftseigentum.
· Organisation des Versicherungsschutzes.
· Abwicklung von Versicherungsschäden.
4. WEG-Versammlung / Eigentümerversammlung
· Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Jahr.
· Vor- und Nachbereitung der Eigentümerversammlung.
· Protokollierung/Niederschrift der Eigentümerversammlung.
· Fortwährendes Führen der Beschluss-Sammlung der GdWE.
5. Instandhaltung und Modernisierungen
· Veranlassung und Organisation von Reparaturen.
· Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (nicht die Kosten der Maßnahmen an sich) bis zu einer vereinbarten Höhe.
· Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Eigentums erforderlichen Maßnahmen trifft die Juhu Hausverwaltung bis zu einer vereinbarten Höhe selbständig.
· In der Regel eine Begehung des Gemeinschaftseigentums pro Jahr, in der Regel zusammen mit dem Verwaltungsbeirat.
6. Aufnahme neuer Objekte
· Die Aufnahme neuer Objekte ist für die GdWE in der Regel kostenlos.
· In Ausnahmefällen, in denen der Aufwand der Verwaltungsübernahme deutlich über dem normalen Rahmen liegt, behalten wir uns vor, den Zusatzaufwand nach aktuellem Stundensatz zu berechnen.
Zusatzleistungen in der WEG-Verwaltung
Zu unseren Zusatzleistungen, die nicht in der monatlichen Verwaltergebühr beinhaltet sind, gehören:
1. Umfassende Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen
· Vorbereitung und Durchführung von umfassenden Instandhaltungsmaßnahmen ab einer vereinbarten finanziellen Höhe.
· Zusätzliche Begehungen und weitere Vor-Ort-Termine können nach Aufwand berechnet werden.
· Für Kleinst-WEGs (2-4 Einheiten) müssen wir die Organisation und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen generell nach Aufwand berechnen.
2. Zusätzliche Eigentümerversammlungen
· Zusätzliche WEG-Versammlungen können nach Aufwand berechnet werden.
3. Mietanpassung und Neuvermietung
· Neuvermietung inkl. Beratung, Mietersuche, Mietvertragserstellung, Besichtigung, Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Fertigung von Übernahme- und Übergabeprotokollen.
4. Verkauf von Immobilien, Beratung in Immobilienangelegenheiten
· Verkauf von Immobilien inkl. Beratung und Durchführung.
· Unverbindliche Bewertung von Immobilien.
· Allgemeine Beratung in Immobilienfragen.
5. Zahlungsverkehr
· Mietinkasso.
· Erstellung von Wirtschaftsplänen mit abweichendem Kalenderjahr.
· Mahnungen/Abmahnungen pro Schreiben oder pro Zahlungsverzug je angefangenem Monat.
6. Aufnahme neuer WEGs
· Die Aufnahme neuer Kleinst-WEGs (2-4 Einheiten) müssen wir gesondert berechnen.
7. Weitere Zusatzleistungen
· Begleitung von Gerichtsverfahren.
· Wir unterstützen Sie gern in allen Belangen der Immobilienverwaltung.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Aufstellung einen Überblick über das Thema Standard- und Zusatzleistungen in der WEG-Verwaltung gegeben zu haben. Wir freuen uns über Ihr Feedback!
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