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Benötige ich überhaupt eine WEG-Verwaltung?

Aktualisiert: 5. Mai

Zunächst gilt zu unterscheiden zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung. Als Alleineigentümer in der Mietverwaltung haben Sie selbst die umfassende, alleinige Entscheidungsfreiheit, ob Sie eine Verwaltung beauftragen möchten oder nicht.

Die Bestellung einer WEG-Verwaltung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber besonders bei größeren Immobilien sehr sinnvoll. Die Hausverwaltung übernimmt die gesamte Organisation der Immobilie, einschließlich der Verwaltung von Dienstleistern und der wirtschaftlichen Betreuung.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

  • Rechtlich gesehen besteht keine Pflicht zur Bestellung einer Verwaltung, aber jeder Eigentümer hat das Recht, die Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters zu fordern. Ausnahmen gelten für selbstverwaltete, sehr kleine WEGs.

  • Eigentümer sollten mindestens drei verschiedene Angebote einholen und der gesamten WEG vorstellen.

  • Die Entscheidung erfordert eine einfache Mehrheit.

  • Der Verwaltervertrag muss ordnungsgemäß abgeschlossen werden, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

  • Sie Sind Allteineigentümer? Bei der Auswahl einer Mietverwaltung steht Ihnen die freie Wahl zu.

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